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Corporate Governance Bericht

Die BDI – BioEnergy International AG legt großen Wert auf eine verantwortungsvolle und transparente Unternehmensführung. Deshalb bekennt sich die BDI seit ihrem Börsegang im September 2006 zur Einhaltung des Österreichischen Corporate Governance Kodex in der derzeit geltenden Fassung.
 

Vorstand und Aufsichtsrat

Das gemeinsame Ziel von Vorstand und Aufsichtsrat ist die Steigerung des Unternehmenswertes. Eine enge Zusammenarbeit ist diesbezüglich unabdingbar für den künftigen Erfolg der BDI – BioEnergy International AG. So berichtet der Vorstand dem Aufsichtsrat regelmäßig über die aktuelle Geschäfts- und Branchenentwicklung. Negativentwicklungen und Zielabweichungen werden somit unmittelbar erkannt und entsprechend thematisiert.
 

Mitglieder des Vorstand
 

Name Zuständigkeit Geburtsjahr Erstbestelung Bestellt bis
Wilhelm Hammer (CEO) Vertrieb & Marketing, Human Resources 1947 14.08.2006 30.06.2011
Helmut Gössler (CTO) Projektmanagement, Prozesstechnologie 1959 14.08.2006 30.06.2011
Dagmar Heiden- Gasteiner (CFO) Finanzen, Verwaltung 1966 01.01.2009 30.06.2011

Mit Wirkung zum 01.01.2009 wurde Dagmar Heiden-Gasteiner vom Aufsichtsrat der BDI – BioEnergy International AG als neues Vorstandsmitglied bestellt. Wilhelm Hammer übernimmt weiterhin das Amt des Vorstandsvorsitzenden.

Die Vorstandsmitglieder des Unternehmens haben keine Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare Funktionen in anderen in- und ausländischen Unternehmen inne.
 

Vergütung des Vorstand

Die Kriterien für die Angemessenheit der Vergütung des Vorstands bilden insbesondere die Aufgaben des jeweiligen Mitglieds, seine persönliche Leistung, die Leistung des Gesamtvorstands sowie die wirtschaftliche Lage, der Erfolg und die Zukunftsaussichten des Unternehmens. Das Vergütungssystem des Vorstands wird vom Aufsichtsrat regelmäßig überprüft. Die Vergütung des Vorstands setzt sich aus festen und variablen Komponenten zusammen. Der variable Anteil orientiert sich an dem Betriebsergebnis (EBIT) und ist nach oben begrenzt: Bis zu zwei Drittel des Gesamtbezugs sind variabel und beinhalten unter anderem eine Erfindervergütung. Herr Hammer und Herr Gössler sind Begünstigte der Pensions- und Abfertigungsverpflichtung der Gesellschaft. Es existiert ein leistungsorientierter Pensionsplan, der auf der Anzahl der jeweiligen Dienstjahre basiert. Zudem verfügt der Vorstand über eine D&O-Versicherung im üblichen Ausmaß. Bezüglich Anwartschaften und Ansprüchen im Falle der Vertragsbeendigungen besitzt der Vorstand keine über den Vorstandsvertrag hinausgehenden Ansprüche.

Die Darstellung der persönlichen Gesamtvergütung liegt in der individuellen Entscheidungssphäre jedes Vorstandsmitglied, weshalb eine Veröffentlichung im Geschäftsbericht nicht stattfindet.
 

Mitglieder des Aufsichtsrate

Zur Überwachung des Rechnungslegungsprozesses und der Arbeit des Abschlussprüfers, sowie zur Prüfung und Vorbereitung der Feststellung des Jahresabschlusses hat der Aufsichtsrat einen Prüfungsausschuss bestellt, dem gegenwärtig alle Mitglieder des Aufsichtsrates angehören. Insgesamt besteht der Aufsichtsrat der BDI – BioEnergy International AG aus vier Mitgliedern:

Name   Geburtsjahr Erstbestelung Bestellt bis
Dr. Gunter Griss (Vorsitzender) Rechtsanwalt und Gründungspartner der Kanzlei Griss & Partner 1945 14.08.2006 2012
Friedrich Rothwangl (stv. Vorsitzender) Geschäftsführender Gesellschafter der Steirischen Wirtschaftstreuhand GmbH und der Steirischen Prüfungs- und Beratungs GmbH, bis 18.05.2010 1947 14.08.2006 -
DBw. Werner Schuster (stv. Vorsitzender) CFO und Geschäftsführer der AVL List GmbH, ab 18.05.2010 1962 18.05.2010 2012
Dr. Michael Koncar Geschäftsführender Gesellschafter der VTU-Engineering Planungs- und Beratungsgesellschaft m.b.H. 1962 14.08.2006 2010
Dr. Hubert Zankel Vorstandsvorsitzender der Saturnus Vogel & Noot AG in Ljubljana, Slowenien 1947 21.05.2008 2012

Vergütung des Aufsichtsrates

Gemäß § 14 der Satzung der BDI – BioEnergy International AG erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrates für ihre Tätigkeit eine angemessene Vergütung. Die jeweilige Höhe wird jährlich durch Beschluss der Hauptversammlung festgelegt. Die Mitglieder des Aufsichtsrates haben Anspruch auf Ersatz ihrer Barauslagen sowie ein angemessenes Sitzungsgeld. Die Darstellung der persönlichen Vergütungen liegt dabei im Ermessen jedes Aufsichtsratsmitgliedes. Aus diesem Grund wird die individuelle Vergütung der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder im Geschäftsbericht nicht veröffentlicht.

Herr Dr. Gunter Griss (Vorsitzender des Aufsichtsrates) und Herr Mag. Friedrich Rothwangl (Stellvertreter des Vorsitzenden des Aufsichtsrates bis 18.5.2010) erbrachten im Rahmen der Tätigkeiten der Rechtsanwaltssozietät Griss & Partner Rechtsberatungsdienstleistungen sowie der Steirischen Wirtschaftstreuhand GmbH und der Steirischen Prüfungs- und Beratungs GmbH Wirtschafts- und Steuerberatungsdienstleistungen zu fremdüblichen Konditionen an die Gesellschaft. Die an die Gesellschaft erbrachten Leistungen betrugen 2010 109 TEUR (2009: 173 TEUR).

Mit 1.1.2008 wurden 25,0025% an der VTU Holding GmbH erworben, an der Herr Dr. Koncar zu 18,34% beteiligt ist.





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