




Gemäß § 48d Abs 4 BörseG / §15a WpHG haben Personen, die bei der BDI – BioEnergy International AG sowie ihren Konzerngesellschaften Führungsaufgaben wahrnehmen, d.h. die Mitglieder des Vorstandes und Mitglieder des Aufsichtsrates der BDI – BioEnergy International AG und die Mitglieder der Geschäftsführung der Konzerngesellschaften der BDI – BioEnergy International AG, sowie gegebenenfalls in enger Beziehung zu ihnen stehende Personen alle von ihnen getätigten Geschäfte auf eigene Rechnung mit BDI-Aktien und aktienähnlichen Wertpapieren oder mit sich darauf beziehenden Derivaten oder mit einem verbundenen Unternehmen innerhalb von fünf Arbeitstagen nach deren Abschluss der FMA bzw. der BaFin zu melden und unverzüglich zu veröffentlichen.
Meldungen zu Directors' Dealings der BDI – BioEnergy International AG finden sie auf der Homepage der
FMA - Finanzmarktaufsicht sowie der BaFin - Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
BDI - BioEnergy International AG: Hauptversammlung beschließt Dividendenausschüttung
16.05.2012
(Grambach, 16.05.2012) Die diesjährige Hauptversammlung der BDI – BioEnergy International AG hat der vom Vorstand vorgeschlagenen Dividendenausschüttung in Höhe von EUR 0,25 je Stammaktie zugestimmt. Die Ausschüttung soll am 25.05.2012 (mit Ex-Dividendentag 23.05.2012) erfolgen.
16.05.2012
(Grambach, 16.05.2012) Die diesjährige Hauptversammlung der BDI – BioEnergy International AG hat der vom Vorstand vorgeschlagenen Dividendenausschüttung in Höhe von EUR 0,25 je Stammaktie zugestimmt. Die Ausschüttung soll am 25.05.2012 (mit Ex-Dividendentag 23.05.2012) erfolgen.
29.05.-31.05.2012: Europa: Schweden