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Press Room

Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG/§ 48d öBörseG: Ausschüttung von EUR 2,65 durch Kapitalherabsetzung

13.09.2010

Die BDI - BioEnergy International AG gibt bekannt, dass die Veröffentlichung des Gläubigeraufrufes gemäß § 178 Abs 2 öAktG hinsichtlich der durchgeführten Herabsetzung des Grundkapitals zum Zweck der Ausschüttung an die Aktionäre von EUR 13.870.000,-- um EUR 10.070.000,-- auf EUR 3.800.000,-- am 10. September 2010 im Amtsblatt der Wiener Zeitung erfolgt ist. Aus Gründen des Gläubigerschutzes darf die Ausschüttung an die Aktionäre erst geleistet werden, nachdem seit der Bekanntmachung der Eintragung sechs Monate verstrichen sind und nachdem den Gläubigern, die sich rechtzeitig gemeldet haben, Befriedigung oder Sicherheit gewährt worden ist.

Die Auszahlung an die Aktionäre in Höhe von EUR 2,65 je BDI-Aktie wird daher nach Erfüllung aller gesetzlichen Voraussetzungen - voraussichtlich im März 2011 - erfolgen und wird die Gesellschaft die Aktionäre über den genauen Ausschüttungszeitpunkt gesondert informieren.

Rückfragenachweis:
Klaudia Schober, MSc
Unternehmenskommunikation & Marketing

BDI - BioEnergy International AG
Parkring 18
A-8074 Grambach/Graz, Austria
Tel: +43 / 316 / 4009 - 100
Fax: +43 / 316 / 4009 - 110
www.bdi-bioenergy.com
bdi(at)bdi-bioenergy.com

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